Stiftung inka - eine gute Möglichkeit, Kinder in Kiel dauerhaft zu unterstützen
Wenn Sie inka dauerhaft und mit einem größeren Betrag oder einer testamentarischen Verfügung unterstützen möchten, ist dafür eine Zustiftung zur inka-Stiftung eine gute Möglichkeit. Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen und hilft damit dauerhaft und nachhaltig bedürftigen Kindern in Kiel. Denn die Erträge aus dem inka-Stiftungsvermögen kommen jedes Jahr der Arbeit des Vereins inka zugute. Damit wird die Arbeit von inka gestärkt. Und das kommt den Kindern in Kiel zugute.
Die Stiftung inka gehört der
Stiftergemeinschaft Förde Sparkasse Kiel an.
Bürgermeisterin Treutel: Stiften Sie für inka!
Bürgermeisterin und Dezernentin Renate Treutel, zugleich Fördermitglied von inka und seit neuestem im Beirat der inka-Stiftung, engagiert sich seit langem für die Arbeit von inka zugunsten von Kindern aus einkommensschwachen Familien:
"Es ist mir ein Herzensanliegen, alle Initiativen zu unterstützen, die Kindern aus einkommensschwachen Familien helfen und sie auf ihrem weiteren Lebensweg stärken. Wir alle wissen, wie wichtig für Kinder eine aktive Freizeitgestaltung ist, ob das Erlernen eines Musikinstruments, der Ballettunterricht oder das Theater spielen. Das darf nicht am Einkommen der Eltern scheitern. Hier hilft inka. Und das finde ich großartig und arbeite als Beirätin am Projekt inka gerne mit.
Unterstützen auch Sie die Arbeit von inka durch Spenden an den Verein inka oder durch eine Zustiftung zur inka-Stiftung. Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungskapital und wirkt damit dauerhaft. Die Kinder haben es verdient. Und es macht Freude, Kinder auf ihrem weiteren Lebensweg zu helfen."
Beirat der inka-Stiftung konstituiert
Die inka - Stiftung wird nun von einem Beirat begleitet und beraten. Der Beirat hat sich am 7. Dezember 2022 konstituiert.
Dem Beirat gehören an:
Frau Renate Treutel, Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Kiel und Stadträtin für Bildung, Jugend und Kultur.
Frau Marie-Luise Bram, Journalistin und NDR-Moderatorin
Frau Hanne Pries, Lehrerin und Sängerin (Tiffany)
Herr Knud Hansen, Dipl.-Kfm. Inhaber des Sporthauses Knudsen und Präsident der IHK zu Kiel
Herr Dr. Claus Cornelius, Rechtsanwalt und Notar a.D. (bis Juni 2022), Präsident der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer (bis 2022)
Jürgen Fenske, Vorsitzender des inka e.V. und Vorsitzender des Stiftungsrates der inka -Stiftung: "Wir freuen uns, so prominente und erfahrene Kieler Persönlichkeiten für den Beirat gewonnen zu haben. Wir werden vom Beirat viele wichtige Impulse und Ideen erhalten und von den Erfahrungen und den Kontakten der Beiräte profitieren. Mit den Beiräten hat inka neue Botschafter für die Förderung bedürftiger Kinder in Kiel gefunden. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit."
Der Beirat wird die Stiftung in allen Angelegenheiten von inka beraten und die Anliegen von inka befördern. Außerdem wirkt der Beirat bei den Entscheidungen des Stiftungsrates zur Verwendung der Stiftungserträge für inka-Projekte mit.
Das Foto zeigt den Beirat und den Rat der inka-Stiftung in folgender Reihenfolge von links nach rechts:
Dr. Claus Cornelius, Dirk-Henning Schwark, Knud Hansen, Christian Schröder, Dr. Christiane Habben-Janzen, Marie-Luise Bram, Renate Treutel, Jürgen Fenske
Dem Stiftungsrat gehören an:
Jürgen Fenske, Vorsitzender des inka e.V.
Dr. Christiane Habben-Janzen, 2. Vorsitzende des inka e.V.
Henning Schwark, Schatzmeister des inka e.V.
Christian Schröder, Vorstandsmitglied
Carsten Zarp Vorstand der Stiftergemeinschaft der Förde Sparkasse
Zustiftungen sind in besonderer Weise steuerlich begünstigt
- Zustiftungen bis zu einem Höchstbetrag von 1 Mio € (bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern 2 Mio €) sind innerhalb von zehn Jahren steuerlich unbegrenzt abzugsfähig. Die Höhe des steuerlich geltend gemachten Teilbetrages kann der/die Zustifter/in von Jahr zu Jahr selber festlegen.
- Die testamentarische Zuwendung an die inka-Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.
- Sollten Erben aus dem ererbten Vermögen zustiften wollen, so entfällt auch die Erbschaftssteuer, wenn die Zustiftung innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall erfolgt.
Nähere Informationen über eine Zustiftung, testamentarische Zuwendungen und steuerliche Fragen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Kontaktieren Sie dazu gerne:
Jürgen Fenske
Hohenbergstraße 7
24105 Kiel
0160 7079770