inka freut sich über Ihren Förderantrag
Haben Sie ein Kind, dass Geige lernen oder Sportunterricht nehmen möchte, Sie diesen Unterricht aber nicht oder nur sehr schwer bezahlen können? Dann wenden Sie sich gerne an inka. Wir helfen Ihnen und Ihrem Kind gerne.
Wenn Ihnen als LehrerIn, KindergärtnerIn oder ErzieherIn ein interessiertes oder begabtes Kind auffällt, das von der Familie aus finanziellen Gründen kein Musik- oder Tanzunterricht nehmen oder an einem Sportprojekt teilnehmen kann, dann erkundigen auch Sie sich gerne bei inka nach einer Förderung. Gerne steht inka auch bereit, mit Ihnen über inka zu sprechen bzw. inka in Ihren Einrichtungen vorzustellen.
inka fördert nicht nur Einzelunterricht, sondern auch besondere außerschulische Projekte oder Projekte in Kindergärten im musisch-kreativen oder sportlichen Bereich. So fördert inka ein Reitprojekt des AWO Familienzentrums in Russee oder ein Cajon- (lateinamerikanische Kistentrommel) - Trommelprojekt an der Grundschule Am Heidenberger Teich oder die frühkindliche Musikerziehung in der Kita Arche Kunterbunt.
inka hat vier Fördervoraussetzungen
- Das Kind muss die Förderung wollen, und das Kind soll regelmäßig die Fördermaßnahmen wahrnehmen. Das Kind soll Freude haben.
- Die Eltern unterstützen durch eine Erklärung aktiv ihre Kinder im Förderunterricht, indem sie z.B. darauf achten, dass die Kinder den Unterricht regelmäßig besuchen.
- Die Pädagogen geben eine positive Stellungnahmen zu den Förderanträgen ab.
- Die KielKarte (Bildungsgutschein) wird für die Fördermaßnahme eingesetzt. Mit der KielKarte ist die Bedürftigkeit des Kindes nachgewiesen.
Formular für den Förderantrag der Eltern
Antrag für Eltern öffnen (pdf)
Formular für die Stellungnahme des/der Pädagogen/in
Antrag für PädagogInnen öffnen (pdf)
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an:
Katharina Muhr
Esmarchstraße 28
24105 Kiel
0157 37625206